Sie befinden sich hier:

Gründungshistorie des Versorgungswerks

Nordrhein-Westfalen hat mit dem Beginn der 14. Wahlperiode für seine Abgeordneten einen Systemwechsel in der Versorgung vollzogen. Statt eines vormals staatlich finanzierten Versorgungssystems ohne eigene Beitragsleistung der Abgeordneten zahlten diese nun für ihre Altersversorgung selbst Beiträge in ein eigens dafür gegründetes Versorgungswerk ein: Das Versorgungswerk der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen. Damit hatte Nordrhein-Westfalen neben der Abschaffung der steuerfreien Pauschalen und der Zahlung eines einzigen, steuerpflichtigen Betrages als Abgeordnetenbezüge, für mehr Transparenz bei der Bezahlung und Versorgung seiner Abgeordneten gesorgt.

Mit Beginn der 6. Wahlperiode des Landtags Brandenburg sind auch dessen Abgeordnete Mitglieder des Versorgungswerks. Ab diesem Zeitpunkt nannte es sich  "Versorgungswerk der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen und des Landtags Brandenburg".

Seit dem 01. Dezember 2019 wurde das Versorgungswerk durch den Landtag von Baden-Württemberg erweitert. Seither trägt es den Namen "Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg".

Suche