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Beitragsübersicht NRW

Höhe der Beiträge ab 01.07.2025

monatlicher Pflichtbeitrag zum Versorgungswerk

 

3.067,33 €

monatlicher freiwilliger Höchstbeitrag 1)

735,60 €

 

monatlicher freiwilliger Mindestbeitrag

100,00 €

 

jährliche Höchstgrenze 2)

44.500,00 €

1) Der zahlbare freiwillige Beitrag errechnet sich unter Berücksichtigung aller Pflichtbeiträge des Jahres 2025.

2) angelehnt an die jährliche Höchstgrenze gemäß § 5 I Nr. 8 KStG

 

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